Unternehmen, die Erzeugnisse herstellen oder liefern, haben im Rahmen der REACH-Verordnung Informationspflichten gegenüber ihren Abnehmern, die als Weiterverarbeiter, Händler, Anwender der Erzeugnisse oder Verbraucher auftreten. In bestimmten Fällen ergeben sich auch Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Lutz Gathmann, Sicherheitstechniker und Berater in Sachen Produktsicherheit, weist hierzu auf die neue Broschüre „REACH-Info 6“ hin. Darin wird auf 55 Seiten die Abgrenzung des Erzeugnisbegriffs gegenüber dem Stoff- bzw. Gemischbegriff aufgezeigt und deren Auswirkungen auf die unter REACH zu erfüllenden Informationsangaben erläutert.