Jeder Betrieb ist anders. Damit die Arbeit und der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb gestaltet werden können, bedarf es richtungsweisender Prinzipien und Regeln. Das Arbeitsschutzgesetz gibt grundlegende und allgemeine Gestaltungsprinzipien vor, um den Verantwortlichen und ihren Beratern eine Leitlinie bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und Arbeitsabläufen zu geben. Das erleichtert den Aufbau der Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb im Sinne einer Managementaufgabe: geplant, systematisch, zielorientiert und kontrolliert.
Die Gestaltungsprinzipien lassen sich anhand von gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften, den Vorschriften der Unfallversicherungsträger (DGUV Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften) und dem umfangreichen Regelwerk (Technische Regeln, Informationen und Branchenregeln in der DGUV, Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Arbeitsschutznormen) für die jeweiligen Aufgaben und Arbeitsplätze konkretisieren…