(TVP/AF) Damit die GOTS-Zertifizierung den Endkunden erreichen kann, muss die gesamte Produktionskette zertifiziert sein. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 18. Februar 2019 ein entsprechendes Urteil gefällt.
Ein Textildrucker hatte GOTS-zertifizierte T-Shirts eingekauft und anschließend bedruckt. Seine Druckerei war jedoch nicht GOTS-zertifiziert. Der Beklagte bewarb das bedruckte T-Shirt als GOTS-zertifiziertes Endprodukt, obwohl nach den GOTS-Standardkriterien jeder Verarbeitungsschritt zertifizierungspflichtig ist, um etwa giftige oder krebserregende Stoffe auszuschließen. Die Global Standard gemeinnützige GmbH als Standardgeber des GOTS klagte gegen den Textildrucker und bekam Recht. Zur Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass…