(TVP/AF) Damit die GOTS-Zertifizierung den Endkunden erreichen kann, muss die gesamte Produktionskette zertifiziert sein. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 18. Februar 2019 ein entsprechendes Urteil gefällt.

 Ein Textildrucker hatte GOTS-zertifizierte T-Shirts eingekauft und anschließend bedruckt. Seine Druckerei war jedoch nicht GOTS-zertifiziert. Der Beklagte bewarb das bedruckte T-Shirt als GOTS-zertifiziertes Endprodukt, obwohl nach den GOTS-Standardkriterien jeder Verarbeitungsschritt zertifizierungspflichtig ist, um etwa giftige oder krebs­erregende Stoffe auszuschließen. Die Global Standard gemeinnützige GmbH als Standardgeber des GOTS klagte gegen den Textildrucker und bekam Recht. Zur Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass…

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