Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das von der Europäischen Kommission eingeleitete Verfahren gegen den Ultra-Fast-Fashion-Konzern Shein als „überfälligen Schritt gegen mutmaßlich illegale und verbrauchergefährdende Praktiken“. Erst vor kurzem, im Januar 2026, konnte die DUH einen ersten rechtlichen Erfolg gegen irreführende Greenwashing-Werbung von Shein erzielen. Um Online-Plattformen endlich verbindlich für die Umweltfolgen ihres Geschäftsmodells in die Verantwortung zu nehmen, müsse Umweltminister Schneider sie bei der Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien „lückenlos einbeziehen und Sanktionen festschreiben", fordert die DUH. Ultra-Fast-Fashion auf Kosten von Umwelt und Menschen dürfe sich nicht länger lohnen.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, sagt: „Wir begrüßen ausdrücklich das Vorgehen der EU-Kommission gegen Shein. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass eine milliardenschwere Online-Plattform mutmaßlich systematisch gegen europäisches Recht verstößt – auf Kosten von Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir konnten durch unseren Rechtserfolg bereits zeigen, dass Shein Verbraucherinnen und Verbraucher mit unglaubwürdigen Klimaversprechen täuscht. Weitere Verfahren haben wir bereits eingeleitet. Das EU-Verfahren ist eine Warnung an Umweltminister Schneider: Er muss bei der Einführung der Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien penibel darauf achten, dass auch ausländische Online-Plattformen zu Umweltvorgaben verpflichtet sind und gegebenenfalls sanktioniert werden können. Er hat jetzt die Chance, dem Klimakiller-Geschäftsmodell ‚Ultra-Fast-Fashion‘ einen Riegel vorzuschieben und die Konzerne für massenhaft kurzlebige Wegwerfmode mehr bezahlen zu lassen. Nur so kann ein echter Systemwandel hin zu langlebiger, reparierbarer und wiederverwendbarer Mode gelingen.“