Damit die GOTS-Zertifizierung den Endunden erreichen kann, muss die gesamte Produktionskette zertifiziert sein. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 18. Februar 2019 ein entsprechendes Urteil gefällt. Ein Textildrucker hatte GOTS-zertifizierte T-Shirts eingekauft und anschließend bedruckt. Seine Druckerei war jedoch nicht GOTS-zertifiziert. Der Beklagte bewarb das bedruckte T-Shirt als GOTS-zertifiziertes Endprodukt, obwohl nach den GOTS-Standardkriterien jeder Verarbeitungsschritt zertifizierungspflichtig ist, um etwa giftige oder krebserregende Stoffe auszuschließen. Die Global Standard gemeinnützige GmbH als Standardgeber des GOTS klagte gegen den Textildrucker und bekam recht. Zur Begründung wiesen die Richter darauf hin, dass die Marke GOTS als Gütezeichen angesehen wird. Die Verbraucher müssten sich auf die Einhaltung der strengen Anforderungen des Standards verlassen können. Durch das Bedrucken bestünde die Gefahr, dass die Textilien hinterher nicht mehr den ökologischen Vorgaben des GOTS entsprächen. Das Ansehen des GOTS könne so durch die (nicht zertifizierte) Weiterverarbeitung geschwächt oder anderweitig beschädigt werden und diese stelle deshalb eine rechtsverletzende Handlung dar. Auch allgemeine Erklärungen über GOTS auf der Webseite des Beklagten änderten daran nichts, da dem Verbraucher der falsche Eindruck vermittelt würde, dass es sich um rechtmäßig zertifizierte Produkte handele, so die Richter. „Dieses Urteil ist bahnbrechend. Die Richter würdigen damit das Qualitätsversprechen eines GOTS-Produkts, über die ganze Kette zertifiziert zu sein. Das schützt die Verbraucher und auch die Unternehmen, die richtig handeln indem sie sich zertifizieren lassen“, kommentierte Claudia Kersten, GOTS Managing Director, die Entscheidung. (AF)