In ihrem Arbeitsalltag müssen Textilveredler bei Kundenanfragen immer wieder entscheiden: „Dürfen wir das überhaupt drucken?“. Rechtliche Fallstricke für Druckdienstleister und Sticker lauern beispielsweise, wenn es um Kinofilm-Motive auf T-Shirts geht, wenn Namen von Fußballern oder Logos von Automarken auf Vereinstrikots gedruckt werden sollen oder wenn sich Kunden Fotos aus dem Internet für Werbemittel wie Kissen oder Tassen ausgesucht haben. Juristisch bedenklich sind häufig auch Motive auf Abi-T-Shirts, für die die Schüler oft Werbeclaims oder geschützte Markenlogos in „lustiger“ Form abgewandelt haben. Doch wenn hierbei die Rechtslage außer Acht gelassen wird, kann der Spaß schnell vorbei sein und Druckaufträge können üble Folgen haben. Die TVP hat Rechtsanwalt und Fachanwalt Thomas Seifried gefragt, was Textilveredler bei den Themen Copyright, Marken und Designs beachten müssen und welche rechtlichen Forderungen bei Missachtung der Rechtslage drohen.