(Grafik: Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels)

Ab 20. April dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern unter bestimmten Hygienebedingungen wieder öffnen. Wichtigste Vorgabe in diesem Zusammenhang ist die Einhaltung von Mindestabständen. Um den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bei der entsprechenden Kundenkommunikation im Geschäft zu unterstützen, hat der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) die Kampagne #mitAbstand konzipiert. Entwickelt wurden dazu mehrere Motive und Slogans mit Branchenbezug, die allen Unternehmen als kostenlose Druckvorlagen (Plakate, Bodenaufkleber und Kleberollen) zur Verfügung gestellt werden. Die Motive ermahnen im spielerischen Ansatz die Kunden, die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten. Die BTE-Abstandshalter können anstelle oder zusätzlich zu den üblichen Abstandshaltern (z.B. "Bitte beachten Sie 1,5 m Abstand") genutzt werden. Der BTE weist darauf hin, dass jeder Händler vor der Nutzung unbedingt prüfen muss, ob die Vorlagen den Vorgaben des eigenen Bundelandes entsprechen. Alle Vorlagen stehen zum Download bereit unter www.bte.de/mitabstand. (AF)

 

https://www.bte.de/mitabstand