Die richtige Kennzeichnung von Textilien und Bekleidung ist für Handel und Industrie ein hochaktuelles Thema. Schließlich gab es in den letzten Monaten gravierende Veränderungen als Folge der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung, die alle nationalen Regelungen der EU-Länder abgelöst hat. Insbesondere müssen jetzt nichttextile Teile tierischen Ursprungs angegeben werden. Hinzu kamen verschärfte Anforderungen an die Herstellerkennzeichnung gemäß Produktsicherheitsgesetz.
Fehlerhafte Textilkennzeichnungen sind eine große Angriffsfläche für Abmahnungen wegen fehlerhafter Kennzeichnung von Textilien in Online-Shops und Verkaufsprospekten. Zur Information der Branche veranstaltet der BTE deshalb am 18. September in Köln das BTE-Intensiv-Seminar „Textilkennzeichnung von A bis Z“. Referent ist Rechtsanwalt Thomas Lange, Geschäftsführer von GermanFashion, Köln, Herausgeber und Autor des 2009 erschienenen Kommentars zum TextilKG.
Neben dem Schwerpunkt der richtigen Rohstoffgehaltsangabe nach der neuen Textil VO wird in dem BTE-Seminar über weitere wichtige Kennzeichnungspflichten informiert. Beanstandungen der Aufsichtsbehörden wegen mangelnder Herstellerkennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz, das seit dem 1.12.2011 Neuerungen erfahren hat, stehen ebenfalls auf dem Programm. Untrennbar mit der Textilkennzeichnung ist auch die Pflegekennzeichnung, über die ebenfalls ein aktueller Überblick gegeben wird.

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