(AF) Das Thema „Nachhaltigkeit“ hat mittlerweile praktisch jedes Unternehmen auf der Agenda. Die damit verbundenen Überzeugungen, Ziele und Initiativen werden oft auch als Marketinginstrument genutzt. Doch dabei ist Vorsicht geboten, wie aktuell einige Beispiele rund um „klimaneutrale“ Aussagen zeigen. Die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main“ (Wettbewerbszentrale) hat mehrere Unternehmen für deren Werbeaussagen mit dem Begriff „klimaneutral“ als irreführend abgemahnt und die Einhaltung gesetzlicher Transparenzvorschriften verlangt. In den entsprechenden Werbemaßnahmen sei das Attribut „klimaneutral“ entweder auf das eigene Unternehmen, auf eigene Produkte oder auf einen einzelnen Aspekt (z.B. „100 % klimaneutrale Produktion“) bezogen gewesen, teilte die Wettbewerbszentrale bereits im Mai mit.